
Was wird von Ihnen gefordert, was dürfen Sie erwarten...? Eine moderne Arbeitsmedizin beruht nicht nur auf der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz, der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung und Vorschriften der Berufsgenossenschaften, sondern ist in aller erster Linie eine auf gegenseitiges Vertrauen basierende Zusammenarbeit zwischen Unternehmern, Beschäftigten, Arbeitsmedizinern und Sicherheitsingenieuren.
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Bei der IBU erhalten Sie auf einander abgestimmte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung aus einer Hand. Wesentliche Vorteile einer guten arbeitsmedizinischen Betreuung sind neben dem Erhalt der Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, gerade in einer Zeit mit immer weiter voranschreitendem Lebensarbeitsalter, die Reduzierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Verminderung von Unfall- oder krankheitsbedingten Ausfallzeiten.
Die IBU Arbeitsmedizin ist Gründungsmitglied des Netzwerkes Arbeitsmedizinischer Dienstleister. Ziel ist die umfassende arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen in ganz Deutschland nach einheitlichen Richtlinien und Regeln im Interesse der Kunden und dessen Beschäftigten. Die Unternehmensgröße spielt hierbei keine Rolle. Die Ärzte innherhalb des Netzwerkes sind alle Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Betriebsmediziner und erfahrene Spezialisten Ihres Faches.
Durch die präventive Tätigkeit unserer arbeitsmedizinischen Teams aus Arbeits- und Betriebsmedizinern und arbeitsmedizinischen Fachassistenzen tragen tragen wir zum Erhalt der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bei. Gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter bei denen eine optimale Übereinstimmung von Leistungsanforderung und Leistungsfähigkeit gegeben ist sind motiviert und tragen automatisch zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei. Viele Untersuchungen und praktische Erfahrungen haben nachgewiesen, dass Ihre Aufwendungen für eine gute arbeitsmedizinische Betreuung mittelfristig mehr als aufgewogen werden. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Die Rechtspflicht des Arbeitgebers, für eine angemessene arbeitsmedizinische Betreuung bzw. Vorsorge zu sorgen, ergibt sich aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Unternehmers (Arbeitsschutzgesetz & Arbeitssicherheitsgesetz).